Blog · 20. Oktober 2016
NEU : Entzug des Jagdscheine und Waffenbesitzkarte
Ist eine Unzuverlässigkeit , eine Nichtgeeignetheit bei einem Inhaber der WBK oder eines Jagdscheins nach §6 des Waffengesetzes festgestellt worden, kann und wird die Behörde ein Gutachten anfordern, sofern die Wiedererteilung von dir beantragt wird.
Neben dem Thema Alkoholauffälligkeiten, wird die Behörde auch bei anderen Straftaten und Vergehen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Waffe oder der jagdlichen Ausübung stehen müssen, eine Begutachtung einfordern.
Auch bei diesen Fragestellungen stehe ich dir gerne mit einer Aufarbeitung und fundierten Vorbereitung zur Verfügung.
Beste Grüße von
Achim Dupke
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