Sperrfrist und Sperrfristverkürzung

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Wozu gibt es eine Sperrfrist ?

Im Gerichtsverfahren wird neben der reinen Bestrafung  des Fehlverhaltens im Strassenverkehr , z.B.  Geldstrafe , Haftstrafe, auch eine Sperrfrist verhängt. Sie liegt meist zwischen 6 Monaten bis ca. 12 bis 15 Monaten. Das hängt von der Schwere des Vergehens ab. In der Sperrfrist ist der Zugang zur Fahrerlaubnis und auch zur MPU, versperrt, also nicht möglich. Die Sperrzeit ist vom Gericht dazu Andacht, damit der Betroffene in dieser Zeit sich mit seiner Vorgeschichte der Entstehung seiner Delikte auseinandersetzt. Und neue Verhaltensmuster aufbaut und im Alltag überprüft, ob das neue Verhalten ihm gut tut und  stabil ist. Die Sperrfrist wird von den meisten Kandidaten als eine zusätzliche Bestrafung empfunden. Erst bei längerer  Betrachtung verstehen die Kandidaten , dass das Bezahlen der Geldstrafe noch keinen besseren Menschen aus ihn gemacht hat, sondern dass eine weitere Auseinandersetzung mit der eigenen Person notwendig ist. Dafür ist diese Zeit  gedacht, in diese Zeit soll der Kandidat an sich arbeiten.

Wie erreiche ich die Verkürzung der Sperrzeit?

Eine Sperrfristverkürzung kann bei Gericht beantragt werden. Als absolutes Untergrenze wird  eine Sperrfrist von 3 Monaten gesehen. Ich habe allerdings noch nie erreicht , dass die Sperrfrist auf drei Monate gekürzt wurde. Eine Sperrfristverkürzung auf 6 Monate dagegen schon häufiger. Eine Sperrfristverkürzung kann der Kandidat beantragen.  Das Gericht kann ( nicht : muss ! ) einem Antrag auf zeitliche Verkürzung der Sperre zustimmen. Das Gericht kann aber auch entscheiden, dass die Sperrzeit in ganzer länger ausgestanden werden muss.

Arbeite an dir,  nur dann ist die Sperrfristverkürzung machbar

Der Weg zur Sperrfristverkürzung ist so, das dem  Gericht nachvollziehbare positive Veränderungen vorgelegt werden. Das ist als ein Beispiel , gegeben, wenn der Kandidat nachweist, dass er an der Aufarbeitung seiner Vorgeschichte gearbeitet hat. Das geschieht bei mir regelmäßig in der MPU- Vorbereitung. Mithilfe einer Bescheinigung über den zeitlichen Ablauf und die erfolgreiche Beendigung der MPU-Vorbereitung ist dies gegeben.

Nutze die Sperrfrist , z. B. für die Antragstellung zur MPU

Eine MPU kann schon innerhalb einer noch bestehenden Sperrfrist beantragt werden. Das ist machbar frühestens 3 Monate vor Ablauf der angeordneten Sperre. Diese Zeit sollte man nutzen, denn eine Beantragung der MPU braucht schon einige Wochen.

MPU machen innerhalb der Sperrfrist

Die MPU kann gemacht werden, frühestens 1 Monat vor Ablauf der Sperrfrist. Bei einer bestandenen MPU muss aber immer das Ende der Sperrzeit abgewartet werde. Innerhalb der Sperre kann also die MPU gemacht werden, der Führerschein wird immer nach dem Ablauftag der Frist ausgehändigt.

Mehr Infos unter    www.mpu-informationen.de  oder anrufen Tel. 02952-89276.

Alles Gute wünscht Dir

Achim Dupke

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Routenplaner 59602 Rüthen Praxisanschrift :  Achim Dupke, Friedrich-Spee-Str. 12, 59602 Ruethen / Kreis Lippstadt-Soest , Nordrhein-Westfalen, Tel. 02952 89276 http://www.mpu-informationen.de

Rüthen liegt nahe der Autobahn A44 Dortmund – Kassel.  Rüthen hat im näheren Umfeld Städte wie Lippstadt, Soest, Paderborn, Rheda-Wiedenbrück, Gütersloh,  Anröchte, Geseke , Erwitte, Büren, Rietberg, Delbrück, Ahlen, Beckum, Warendorf, Münster, Coesfeld, Oelde, Lemgo, Detmold, Hameln, Minden, Höxter, Marsberg, Warburg, Marburg, Gießen, Wetzlar, Wickede, Menden, Hemer,  Iserlohn, Hagen, Lüdenscheid, Wuppertal, Solingen, Leverkusen,  Werl, Hamm, Unna, Marl, Recklinghausen Gelsenkirchen, Bochum, Rheda-Wiedenbrück,  Gütersloh, Brilon, Warstein,  Arnsberg , Meschede, HSK, Hochsauerlandkreis, Marsberg, Korbach, Sundern, Winterberg,  Hochsauerlandkreis,  HSK, Gütersloh, Paderborn, OWL, Bielefeld , Herford, Bad Oeynhausen, Bad Nenndorf, Hannover, Hildesheim, Magdeburg, und etwas entfernter Dortmund , Bochum, , Lünen, Kamen und Ruhrgebiet, Aachen, Duisburg, Bonn, Köln,  Düsseldorf, Köln, Münster, Siegen, Olpe, Kassel, Erfurt.